Das übernehmen wir für Sie!


Aufgrund einer Richtlinien Änderung des BafA zum 01.07.2023, sind Anträge für Energie-Beratungen grundsätzlich durch die Gebäudeeigentümer zu stellen.


Auch die Förderung wird (optional) an die Gebäudeeigentümer ausbezahlt.


Auf Wunsch (mit Vollmacht zur Antragstellung) übernehmen wir dies für Sie!


Ohne zusätzliche Kosten!


Auch kann auf Antrag (Ermächtigung) das beratende Unternehmen (Wir)  den Zuschuss ausgezahlt bekommen.


Das hat den Vorteil, dass die Gebäudeeigentümer zunächst nicht die Gesamtsumme der Beratung bezahlen müssen, sondern wie gewohnt, nur den Eigenanteil.


Kurzum, wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Antragstellung für Sie!




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